Wenn das vorgerichtliche Inkasso nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Das Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren, welches der vereinfachten Durchsetzung (ohne Klageerhebung) von Geldforderungen dient.

Sofern durch den Schuldner kein Widerspruch gegen Ihre Forderung eingelegt wird, erlässt das Gericht zum Abschluss des Mahnverfahrens einen Vollsteckungsbescheid (VB). Der VB kann 30 Jahre lang gegen den Schuldner vollstreckt werden. Die Vollstreckung führen wir in der dritten Stufe, dem nachgerichtlichen Inkasso für Sie durch.

Bei einem Wider- bzw. Einspruch übergeben wir in Ihrem Auftrag die streitige Angelegenheit an einen auf dem Gebiet des Forderungseinzuges spezialisierten Rechtsanwalt.