Die Langzeitüberwachung ist für die Forderungen gedacht, die auf Grund festgestellter Vermögenslosigkeit des Schuldners aktuell nicht eintreibbar sind.

Durch regelmäßige Prüfung der Bonität bzw. der finanziellen Situation Ihres Schuldners erkennen wir, wann ggf. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wieder Erfolg versprechend sind und führen diese dann umgehend durch.