Im ersten Schritt des nachgerichtlichen Inkassoverfahrens fordern wir den Schuldner nochmals schriftlich und, soweit erforderlich telefonisch zur Zahlung der Forderung auf. Ist Ihr Schuldner finanziell nicht in der Lage die Forderung in einer Summe zu begleichen, schließen wir mit ihm eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung und überwachen den Zahlungsverlauf.
Sollte der Versuch einer gütlichen Einigung nicht zur Zahlung der Forderung führen, leiten wir die Zwangsvollstreckung ein. Unter den Begriff der Zwangsvollstreckung fällt z.B. die Sachpfändung, die Kontenpfändung, die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung und weiteres.
Wird durch den Gerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung abgenommen und die Vermögenslosigkeit des Schuldners festgestellt, übernehmen wir Ihre Forderung in die Lanzeitüberwachung.