Wir kontaktieren Ihren Schuldner schriftlich und, soweit erforderlich, auch telefonisch. Ist Ihr Schuldner verzogen, führen wir eine Anschriftenermittlung durch.

Ist Ihr Schuldner finanziell nicht in der Lage die Forderung in einer Summe zu begleichen, schließen wir mit ihm eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung und überwachen den Zahlungsverlauf.

Bevor wir bei ausbleibendem Erfolg die Forderung in die zweite Stufe – das gerichtliche Inkasso – übernehmen, führen wir selbstverständlich eine Bonitätsprüfung durch und informieren Sie über bisher bekannte, negative Zahlungserfahrungen.